Konformitätserklärungen

Die EU-Konformitätserklärung besagt, dass die Erfüllung der wesentlichen Sicherheits- und/oder Grundanforderungen der betreffenden EU-Richtlinie/Verordnung - z. B. mittels einer EU-Baumusterprüfbescheinigung - nachgewiesen wurde. Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produktes mit diesen Anforderungen.

Das Produkt darf mit dem CE-Kennzeichen versehen werden. Hinter der CE-Kennzeichnung steht die Kennnummer der notifizierten Stelle, falls diese Stelle in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war.

Die Nummer der EU-Konformitätserklärung gibt mit den Buchstaben an, welche EU-Richtlinie/Verordnung für das Produkt Anwendung findet.

  • ATEX: Explosionsschutz-Richtlinie 2014/34/EU
  • DGR / PED: Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU
  • EMV / EMC: Elektromagnetische Verträglichkeits-Richtlinie 2014/30/EU
  • GGV / GAR: Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426
  • MR / MD: Maschinen-Richtlinie 2006/42/EU
  • NSR / LVD: Niederspannung-Richtlinie 2014/35/EU
  • RED: Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt 2014/53/EU
  • RoHS: Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe 2011/65/EU


Andere Konformitätserklärungen besagen, dass die Erfüllung spezifischer Anforderungen technischer Normen und Regeln an das Produkt für deren Verwendung nachgewiesen wurde.

Für GOK-Produkte liegen in den folgenden Bereichen Konformitätserklärungen vor: