Für moderne Ölfeuerungsanlagen im Einstrangsystem werden kleine Nennweiten (DN) für die Saugleitung empfohlen, wie z. B. nachfolgend aufgeführte Ausführungen DN 5 für Durchflüsse bis 10 l/h. Die sich damit einstellende optimale Fließgeschwindigkeit verhindert Ausgasungen des Heizöls und damit unerwünschte Brennerstörungen. Die Nennlänge, z. B. 1600 mm, ist der Abstand zwischen Unterkante Tankanschluss G 1 und Ansaugöffnung im Abstandshalter der Tankspinne. Bei Batterietanks mit nicht kommunizierender Entnahme existieren gemäß Arbeitsblatt DWA-A 791 Einschränkungen hinsichtlich der schwimmenden Entnahme. Sie ist nicht erlaubt, wenn
- ein Fußventil bzw. Rückflussverhinderer im bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweis vorgeschrieben ist bzw.
- der Tank unterirdisch ist.
Ausnahme: Die schwimmende Entnahme ist erlaubt, wenn in unterirdischen Tanks eventuell einfließendes Wasser erkannt wird, beispielsweise durch ein Leckanzeigesystem.